Zerstören
Ein Zerstörung i.S.v. § 303 StGB ist gegeben, wenn die Gebrauchsfähigkeit des Sache vollständig aufgehoben wurde.
Verwandte Lerneinheiten
Sachbeschädigung, § 303 StGB
Ein Zerstörung i.S.v. § 303 StGB ist gegeben, wenn die Gebrauchsfähigkeit des Sache vollständig aufgehoben wurde.