Widerspruchslösung
Die Widerspruchslösung des Bundesgerichtshofs besagt, dass ein Verfahrensfehler, der bei Belehrungs- oder Benachrichtigungsvorschriften auftritt, rechtzeitig, also bis zum Abschluss der jeweiligen Beweisaufnahme gerügt werden muss.
Verwandte Lerneinheiten
![](https://static.jura-online.de/media/image/00007522_GMDNFi9CoM4lbWsRZdSmpCpRnP3gFoRmB5j2_1C1jT8wmIMHEtnP03-6ahQwNXVU.jpg)
Beweisverwertungsverbot bei § 136 I StPO