Widerspruchslösung

Die Widerspruchslösung des Bundesgerichtshofs besagt, dass ein Verfahrensfehler, der bei Belehrungs- oder Benachrichtigungsvorschriften auftritt, rechtzeitig, also bis zum Abschluss der jeweiligen Beweisaufnahme gerügt werden muss.

Verwandte Lerneinheiten