Vernehmung

Eine Vernehmung liegt immer dann vor, wenn die Strafverfolgungsbehörden (Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei) dem Beschuldigten in amtlicher Funktion gegenüber treten, diesem also den Anfangsverdacht eröffnen und ihn auf seinen Beschuldigtenstatus hinweisen.

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