Verabredung zu einem Verbrechen
Verabredung zu einem Verbrechen i.S.v. § 30 II 3. Fall StGB ist die Willensübereinstimmung von mindestens zwei Personen, welche die in Aussicht genommene Tat gemeinschaftlich begehen oder einen anderen zur ihrer Ausführung anstiften wollen.
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Versuchte Beteiligung, § 30 II StGB