Rechtsethische Vergleichbarkeit
Rechtsethische Vergleichbarkeit im Rahmen der echten Wahlfeststellung meint vergleichbares Rechtsgut und vergleichbarer Strafrahmen.
Rechtsethische Vergleichbarkeit im Rahmen der echten Wahlfeststellung meint vergleichbares Rechtsgut und vergleichbarer Strafrahmen.