Psychologische Vergleichbarkeit
Unter psychologischer Vergleichbarkeit versteht man im Rahmen der echten Wahlfeststellung die gleiche Schuldform (Vorsatz und Fahrlässigkeit).
Unter psychologischer Vergleichbarkeit versteht man im Rahmen der echten Wahlfeststellung die gleiche Schuldform (Vorsatz und Fahrlässigkeit).