Inhaltsbestimmungen
Inhaltsbestimmungen regeln Inhalt und Umfang eines Verwaltungsaktes, sind quasi der Verwaltungsakt.
Verwandte Lerneinheiten
Nebenbestimmungen, § 36 VwVfG
Inhaltsbestimmungen regeln Inhalt und Umfang eines Verwaltungsaktes, sind quasi der Verwaltungsakt.