Gewaltenteilung
Die Gewaltenteilung ist eine Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips. Sie regelt, dass verschiedene Organe mit verschiedenen Funktionen existieren müssen.
Die Gewaltenteilung ist eine Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips. Sie regelt, dass verschiedene Organe mit verschiedenen Funktionen existieren müssen.