Dezentralisierter Entlastungsnachweis

Der dezentralisierte Entlastungsnachweis bedeutet, dass in hierarchisch strukturierten Unternehmen der Vorstand nach § 831 BGB beweisen muss, dass er die nächst tiefere Ebene, also die der Personal- und Betriebsleitung, sorgfältig ausgesucht und überwacht hat.

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