Dezentralisierter Entlastungsnachweis
Der dezentralisierte Entlastungsnachweis bedeutet, dass in hierarchisch strukturierten Unternehmen der Vorstand nach § 831 BGB beweisen muss, dass er die nächst tiefere Ebene, also die der Personal- und Betriebsleitung, sorgfältig ausgesucht und überwacht hat.