Befriedetes Besitztum
Ein befriedetes Besitztum i.S.v. § 123 StGB ist jedes Grundstück, das mit einer erkennbaren Schutzwehr gegen Betreten gesichert ist.
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Hausfriedensbruch, § 123 I StGB
Ein befriedetes Besitztum i.S.v. § 123 StGB ist jedes Grundstück, das mit einer erkennbaren Schutzwehr gegen Betreten gesichert ist.