Befriedetes Besitztum
Ein befriedetes Besitztum i.S.v. § 123 StGB ist jedes Grundstück, das mit einer erkennbaren Schutzwehr gegen Betreten gesichert ist.
Verwandte Lerneinheiten
Hausfriedensbruch, § 123 I StGB
Ein befriedetes Besitztum i.S.v. § 123 StGB ist jedes Grundstück, das mit einer erkennbaren Schutzwehr gegen Betreten gesichert ist.