Arbeitnehmer

Arbeitnehmer im Sinne des deutschen Arbeitsrechts ist eine Person, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags Dienstleistungen gegen Entgelt unselbständig durchführt. Arbeitnehmer i.S.v. Art. 45 ff. AEUV jede Person, die während einer bestimmten Zeit einem anderen nach dessen Weisung Leistungen gegen Vergütung erbringt.

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