alternative Klagehäufung
Eine - unzulässige - alternative Klagehäufung liegt vor, wenn der Kläger das eine oder das andere begehrt.
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Objektive Klagehäufung, § 44 VwGO
Eine - unzulässige - alternative Klagehäufung liegt vor, wenn der Kläger das eine oder das andere begehrt.