Vermögensbetreuungspflicht

Vermögensbetreuungspflicht i.S.v. § 266 StGB ist ein fremdnützig typisiertes Schuldverhältnis von einiger Bedeutung. Es wird insofern eine gewisse Selbständigkeit im Umgang mit fremdem Vermögen in Form einer Hauptpflicht verlangt, die von gewisser Dauer und von einem gewissen Umfang ist.

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