Überfall
Überfall i.S.v. § 224 I Nr. 3 StGB ist jeder plötzliche, unerwartete Angriff auf einen Ahnungslosen.
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Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB
Überfall i.S.v. § 224 I Nr. 3 StGB ist jeder plötzliche, unerwartete Angriff auf einen Ahnungslosen.