passiver Bestandsschutz
Passiver Bestandsschutz bedeutet, dass genehmigungsfähige und genehmigte Anlagen von späteren Änderungen des Baurechts unberührt bleiben.
Verwandte Lerneinheiten
![](https://static.jura-online.de/media/image/00007039_iNjVxXYNeJnaL_i8k85C1seUrlXRa45KWJr-oYmG0IvCTtzUCyQbLsRcCiLJWFSf.jpg)
Problem - Bestandsschutz, Art. 14 GG
Passiver Bestandsschutz bedeutet, dass genehmigungsfähige und genehmigte Anlagen von späteren Änderungen des Baurechts unberührt bleiben.