passiver Bestandsschutz
Passiver Bestandsschutz bedeutet, dass genehmigungsfähige und genehmigte Anlagen von späteren Änderungen des Baurechts unberührt bleiben.
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Passiver Bestandsschutz bedeutet, dass genehmigungsfähige und genehmigte Anlagen von späteren Änderungen des Baurechts unberührt bleiben.