Nichtverfassungsrechtliche Streitigkeit
Eine Streitigkeit ist nichtverfassungsrechtlicher Art ist i.S.v. § 40 I 1 VwGO, wenn nicht Verfassungsorgane über Verfassungsrecht im formellen Sinne streiten (doppelte Verfassungsunmittelbarkeit).
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Keywords
§ 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg, öffentlich-rechtliche Streitigkeit, Abdrängende Sonderzuweisung, aufdrängende Sonderzuweisung, Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges, Sonderrechtstheorie, § 54 I BeamtStG, Nichtverfassungsrechtliche Streitigkeit, § 40 I 1 VwGO, § 54 BeamtStG, § 23 EGGVG, § 40 II VwGO, Beamter