negative Glaubensfreiheit
Die negative Glaubensfreiheit betrifft das Recht, keinen Glauben bilden und haben zu müssen, sowie das Recht, sich nicht zu einem Glauben bekennen zu müssen.
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Glaubensfreiheit, Art. 4 I, II GG
Die negative Glaubensfreiheit betrifft das Recht, keinen Glauben bilden und haben zu müssen, sowie das Recht, sich nicht zu einem Glauben bekennen zu müssen.