Erledigendes Ereignis
Ein erledigende Ereignis liegt vor, wenn durch ein nach Rechtshängigkeit liegendes Ereignis das Begehren gegenstandslos wird.
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Einseitige Erledigungserklärung
Ein erledigende Ereignis liegt vor, wenn durch ein nach Rechtshängigkeit liegendes Ereignis das Begehren gegenstandslos wird.