Eilversammlung
Eine Eilversammlung ist eine Versammlung, bei der es - im Unterschied zur Spontanversammlung - zwar einen Veranstalter gibt, bei der aber der Versammlungszweck gefährdet würde, wenn man die 48-Stunden-Frist des § 14 VersG einhalten wollte.
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Problem - Spontan- und Eilversammlungen