Dolo agit
Dolo agit (vollständig: dolo agit qui petit quod statim redditurus est) heißt übersetzt "böse handelt, wer fordert, was alsbald herauszugeben ist" und besagt, dass es rechtsmissbräuchlich i.S.v. § 242 BGB ist, wenn jemand etwas herausverlangt, was er selbst alsbald herauszugeben verpflichtet ist.
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