Dolo agit
Dolo agit (vollständig: dolo agit qui petit quod statim redditurus est) heißt übersetzt "böse handelt, wer fordert, was alsbald herauszugeben ist" und besagt, dass es rechtsmissbräuchlich i.S.v. § 242 BGB ist, wenn jemand etwas herausverlangt, was er selbst alsbald herauszugeben verpflichtet ist.
Verwandte Lerneinheiten
Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung, §§ 1192 I, 1147 BGB
Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO
Problem - Vorbehalts- und Sicherungseigentum
Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO
Problem - Vorbehalts- und Sicherungseigentum