Deckungsverhältnis
Deckungsverhältnis ist beim Vertrag zugunsten Dritter der Vertrag zwischen dem Gläubiger (Versprechensempfänger) und dem Schuldner (Versprechender).
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Vertrag zugunsten Dritter, §§ 328 ff. BGB
Deckungsverhältnis ist beim Vertrag zugunsten Dritter der Vertrag zwischen dem Gläubiger (Versprechensempfänger) und dem Schuldner (Versprechender).