Behörde
Behörde ist jede Stelle die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, § 1 IV VwVfG des Bundes.
Verwandte Lerneinheiten
![](https://static.jura-online.de/media/image/00004740_brInpPfAMSSt3XMxZY4UAL2MTRL2BvklOe2GxrGtOU95iEDEpZmvNe2U0jxAAcCR.jpg)
Verwaltungsakt, § 35 VwVfG
Behörde ist jede Stelle die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, § 1 IV VwVfG des Bundes.