Abwägungsfehlgebrauch

Ein Abwägungsfehlgebrauch (Abwägunsfehleinschschätzung) liegt vor, wenn bei Erlass des Bebauungsplans eine Abwägung stattgefunden hat und auch alle abwägungserheblichen Belange eingestellt wurden, allerdings einzelne abwägungserhebliche Belange falsch gewichtet wurden.

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