Abwägungsdisporportionalität

Bei der Abwägungsdisproportionalität hat bei Erlass des Bebauungsplans eine Abwägung stattgefunden, es wurden auch alle abwägungserheblichen Belange eingestellt und zudem wurde jeder einzelne abwägungserhebliche Belang für sich genommen richtig gewichtet. Allerdings wurden die abwägungserheblichen Belange im Verhältnis zueinander nicht richtig gewichtet.

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