Abwägungsfehlgebrauch
Ein Abwägungsfehlgebrauch (Abwägunsfehleinschschätzung) liegt vor, wenn bei Erlass des Bebauungsplans eine Abwägung stattgefunden hat und auch alle abwägungserheblichen Belange eingestellt wurden, allerdings einzelne abwägungserhebliche Belange falsch gewichtet wurden.