Abwägungsdefizit
Ein Abwägungsdefizit liegt vor, wenn bei Erlass des Bebauungsplans zwar eine Abwägung stattgefunden hat, jedoch einzelne, abwägungserhebliche Belange nicht in die Abwägung eingestellt wurden.
Ein Abwägungsdefizit liegt vor, wenn bei Erlass des Bebauungsplans zwar eine Abwägung stattgefunden hat, jedoch einzelne, abwägungserhebliche Belange nicht in die Abwägung eingestellt wurden.