§ 823 II BGB
1. Examen/ZR/Deliktsrecht
Prüfungsschema: § 823 II BGB
A. Voraussetzungen
I. Tatbestand
1. Schutzgesetz
- Durch Auslegung ist zu ermitteln, ob, wen und was das Gesetz schützen will. Ein Schutzgesetz bezweckt zumindest auch den Individualschutz und stellt nicht nur eine bloße Ordnungsvorschrift dar.
- Beachte: § 823 II BGB schützt z.B. über § 263 StGB – anders als § 823 I BGB – auch das Vermögen.
2. Verstoß
- Verstoß prüfen.
II. Rechtswidrigkeit
- Indiziert, d.h., nur bei Eingreifen von Rechtfertigungsgründen prüfen.
III. Verschulden
- Nachzuweisen
B. Rechtsfolge: Schadensersatz, §§ 249 ff. BGB
C. Kein Ausschluss
- Wie bei § 823 I BGB