Verklammerung
Eine Verklammerung (Klammerwirkung), ist gegeben, wenn zwei an sich selbständige Handlungen durch einen Straftatbestand, der die ganze Zeit vorliegt, zusammengefasst werden.
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Konkurrenzen
Keywords
§ 52 StGB, § 53 StGB, Handlungseinheit, Handlungsmehrheit, Konkurrenzen, Verklammerung, Spezialität, Subsidiarität, Handlung im natürlichen Sinne, natürliche Handlungseinheit, Mehraktige Delikte, Gesetzeskonkurrenz, Formelle Subsidiarität, Materielle Subsidiarität, Mitbestrafte Vortat, Mitbestrafte Nachtat, Dauerdelikt, Konsumtion