Dauerdelikt
Eine Dauerdelikt liegt vor, wenn jemand einen rechtswidrigen Zustand schafft, diesen über einen längeren Zeitraum aufrecht erhält und das Delikt erst dann abgeschlossen ist, wenn er diesen Zustand nicht mehr aufrecht erhält.
Verwandte Lerneinheiten
Konkurrenzen
Keywords
§ 52 StGB, § 53 StGB, Handlungseinheit, Handlungsmehrheit, Konkurrenzen, Verklammerung, Spezialität, Subsidiarität, Handlung im natürlichen Sinne, natürliche Handlungseinheit, Mehraktige Delikte, Gesetzeskonkurrenz, Formelle Subsidiarität, Materielle Subsidiarität, Mitbestrafte Vortat, Mitbestrafte Nachtat, Dauerdelikt, Konsumtion