unechte Rückwirkung
Eine unechte Rückwirkung von Gesetzen liegt vor, wenn an noch laufende Lebenssachverhalte, also solche, die in der Vergangenheit begonnen haben, aber noch nicht abgeschlossen sind, neue Rechtsfolgen geknüpft werden (tatbestandliche Rückanknüpfung).
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Problem - Rückwirkung von Gesetzen