echte Rückwirkung

Echte Rückwirkung von Gesetzen bedeutet, dass an bereits abgeschlossene Sachverhalte, also Lebenssachverhalte, die in der Vergangenheit begonnen haben und auch schon abgeschlossen sind, neue Rechtsfolgen geknüpft werden (Rückbewirkung von Rechtsfolgen).

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