Unbeendeter Versuch
Unbeendet ist ein Versuch i.S.d. § 24 I 1 1. Fall StGB, wenn der Täter davon ausgeht, er habe noch nicht alles zur Tatbestandsverwirklichung getan.
Verwandte Lerneinheiten
Rücktritt vom Versuch-Versuch aus grobem Unverstand
Keywords
grober Unverstand, Versuch, § 24 StGB, Rücktritt vom Versuch, § 23 III StGB, § 24 I StGB, Halbherziger Rücktritt, Mehraktiger Versuch, Fehlgeschlagener Versuch, Freiwilligkeit, § 24 II 2 StGB, § 23 StGB, § 24 II 1 StGB, Außertatbestandliche Zielerreichung, Unbeendeter Versuch, Beendeter Versuch, Denkzettel-Fälle