Beendeter Versuch
Ein beendeter Versuch nach § 24 I 1 2. Fall oder S. 2 der Norm liegt vor, wenn der Täter glaubt, er habe zur Tatbestandsverwirklichung alles Erforderliche getan.
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Rücktritt vom Versuch-Versuch aus grobem Unverstand
Keywords
grober Unverstand, Versuch, § 24 StGB, Rücktritt vom Versuch, § 23 III StGB, § 24 I StGB, Halbherziger Rücktritt, Mehraktiger Versuch, Fehlgeschlagener Versuch, Freiwilligkeit, § 24 II 2 StGB, § 23 StGB, § 24 II 1 StGB, Außertatbestandliche Zielerreichung, Unbeendeter Versuch, Beendeter Versuch, Denkzettel-Fälle