Missbrauchstatbestand
Ein Missbrauch i.S.d. des Missbrauchstatbestandes (§ 266 I 1. Alt. StGB) liegt vor, wenn das rechtsgeschäftliche Handeln im Rahmen des rechtlichen Könnens unter Überschreitung des rechtlichen Dürfens erfolgt. Der Täter macht folglich im Außenverhältnis mehr, als er im Innenverhältnis darf.
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Untreue, § 266 I 1. Alt. StGB