Materielle Subsidiarität
Die materielle Subsidiarität ist nicht ausdrücklich geregelt und besteht bei sogenannten Unrechtsstufenverhältnissen. Beispiel: Totschlag durch Unterlassen ist vorrangig vor der unterlassenen Hilfeleistung.
Verwandte Lerneinheiten
Konkurrenzen
Keywords
§ 52 StGB, § 53 StGB, Handlungseinheit, Handlungsmehrheit, Konkurrenzen, Verklammerung, Spezialität, Subsidiarität, Handlung im natürlichen Sinne, natürliche Handlungseinheit, Mehraktige Delikte, Gesetzeskonkurrenz, Formelle Subsidiarität, Materielle Subsidiarität, Mitbestrafte Vortat, Mitbestrafte Nachtat, Dauerdelikt, Konsumtion