körperliche Misshandlung
Körperliche Misshandlung i.S.d. § 223 StGB ist jede üble unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtig.
Verwandte Lerneinheiten
![](https://static.jura-online.de/media/image/00005299_vGGhn66a4kBYniu8qQvflCI_r3CT_Sxdt5X63EDSqkz7geaTSt5e-0k9RRC-Iury.jpg)
Körperverletzung, § 223 StGB
Körperliche Misshandlung i.S.d. § 223 StGB ist jede üble unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtig.