Fernmeldegeheimnis
Das in Art. 10 GG verankerte Fernmeldegeheimnis schütz alle unkörperlichen Übermittlungen von Informationen an individuelle Empfänger.
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Brief-, Post-, Fernmeldegeheimnis, Art. 10 GG
Das in Art. 10 GG verankerte Fernmeldegeheimnis schütz alle unkörperlichen Übermittlungen von Informationen an individuelle Empfänger.