Fernmeldegeheimnis
Das in Art. 10 GG verankerte Fernmeldegeheimnis schütz alle unkörperlichen Übermittlungen von Informationen an individuelle Empfänger.
Verwandte Lerneinheiten

Brief-, Post-, Fernmeldegeheimnis, Art. 10 GG
Das in Art. 10 GG verankerte Fernmeldegeheimnis schütz alle unkörperlichen Übermittlungen von Informationen an individuelle Empfänger.