Doppelvertretung
Eine - grundsätzlich gem. § 181 BGB - verbotene Doppelvertretung liegt vor, wenn eine Person als Vertreter beider Vertragsparteien auftritt.
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Beschränkungen der Vertretungsmacht
Eine - grundsätzlich gem. § 181 BGB - verbotene Doppelvertretung liegt vor, wenn eine Person als Vertreter beider Vertragsparteien auftritt.