Absolute Fixschuld
Eine absoluten Fixschuld liegt vor, wenn der Leistungszeitpunkt so wesentlich ist, dass mit Verstreichen dieses Zeitpunkts Unmöglichkeit eintritt, weil die Leistung nicht nachgeholt werden kann.
Verwandte Lerneinheiten
Arten der Unmöglichkeit, § 275 I BGB
Keywords
§ 275 I BGB, Unmöglichkeit, Zweckerreichung, Fixschuld, tatsächliche Unmöglichkeit, rechtliche Unmöglichkeit, Absolute Fixschuld, Relative Fixschuld, Störung der Geschäftsgrundlage, Faktische Unmöglichkeit, Wegfall der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB, Zweckfortfall, Praktische Unmöglichkeit, Wirtschaftliche Unmöglichkeit, § 275 III BGB, § 275 II BGB, § 275 BGB, § 323 II Nr. 2 BGB, § 323 BGB