Absolute Fahruntüchtigkeit

Absolute Fahruntüchtigkeit ist gegeben, wenn der Autofahrer 1,1 ‰ Alkohol im Blut hat (1,6 ‰ bei Fahrradfahrern). Bei Erreichen dieser Grenze wird unwiderlegbar vermutet, dass er nicht mehr in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen.

Verwandte Lerneinheiten