Absolute Fahruntüchtigkeit
Absolute Fahruntüchtigkeit ist gegeben, wenn der Autofahrer 1,1 ‰ Alkohol im Blut hat (1,6 ‰ bei Fahrradfahrern). Bei Erreichen dieser Grenze wird unwiderlegbar vermutet, dass er nicht mehr in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen.
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