Stellvertretung, §§ 164 ff. BGB
Aufbau der Prüfung - Stellvertretung, §§ 164 ff. BGB
Die Stellvertretung ist in den §§ 164 ff. BGB geregelt. Die Stellvertretung ist in maximal fünf Schritten zu prüfen.
(I. Zulässigkeit)
Zunächst ist im Rahmen der Stellvertretung gemäß den §§ 164 ff. BGB auf die Zulässigkeit der Stellvertretung einzugehen, wenn der Fall dazu Veranlassung gibt. Beispiel: Du verprügelst jemanden und irgendwann werden Deine Arme schwer und Du bittest einen Freund, Dich zu vertreten. Dies ist dann keine Stellvertretung im rechtlichen Sinne, da diese nur bei Rechtsgeschäften, nicht jedoch bei Realakten zulässig ist. Ebenso ist eine Stellvertretung bei höchstpersönlichen Rechtsgeschäften unzulässig. Beispiel: Du bist am Tag Deiner Eheschließung verhindert und willst eine Freundin bzw. einen Freund hinschicken, um Dich zu vertreten. Dies ist unzulässig, da es sich bei der Eheschließung um ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft handelt.
II. Eigene Willenserklärung
Weiterhin setzt die Stellvertretung eine eigene Willenserklärung des Stellvertreters voraus. Dies ist immer dann gegeben, wenn der Stellvertreter einen eigenen Entscheidungsspielraum hat. Hier ist regelmäßig eine Abgrenzung zum bloßen Boten vorzunehmen, der lediglich eine fertige, fremde Willenserklärung übermittelt.
III. Im fremden Namen (Offenkundigkeit)
Ferner muss der Stellvertreter gemäß den §§ 164 ff. BGB im fremden Namen Handeln. Das bedeutet, dass, wenn A den B zur Vornahme eines Rechtsgeschäft bevollmächtige, B offen legen muss, dass er dieses Rechtsgeschäft für A abschließt. Dies wird auch Offenkundigkeitsprinzip genannt. Mangelt es an einer solchen Offenlegung der Stellvertretung, dann liegt ein Eigengeschäft des Stellvertreters vor, der dadurch selbst Vertragspartner wird.
IV. Im Rahmen der Vertretungsmacht
Desweiteren verlangt die Stellvertretung, dass der Stellvertreter im Rahmen der Vertretungsmacht handelt.
1. Vertretungsmacht
Eine Vertretungsmacht kann man kraft Rechtsgeschäfts kraft Gesetz und kraft Rechtsschein erlangen. Erteilt A dem B Vertretungsmacht, für ihn Rechtsgeschäfte abzuschließen, so nennt sich dies Vollmacht.
(2. Im Rahmen)
Weiterhin muss die Stellvertretung im Rahmen der Vertretungsmacht ausgeübt werden. Beispielsfall: A erteilt dem B Vollmacht für den Kauf eines Autos zu einem Preis von 10.000 Euro. B zieht los und kauft ein Fahrzeug für 100.000 Euro. Dann hat A dem B zwar Vertretungsmacht erteilt, jedoch nicht in diesem Umfang bzw. Rahmen. Zudem ist im Rahmen der Stellvertretung das Verbot des Insichgeschäfts gemäß § 181 BGB zu beachten.
3. Genehmigung, § 177 BGB
Wenn keine Vertretungsmacht vorliegt oder der Stellvertreter nicht im Rahmen einer solchen handelt, besteht die Möglichkeit der Genehmigung des Rechtsgeschäfts gemäß § 177 BGB durch den Vertretenen. Bleibt eine solche Genehmigung jedoch aus, bleibt eine Stellvertretung aus und der Betroffene handelt möglicherweise als Vertreter ohne Vertretungsmacht und muss gemäß § 179 I BGB quasi-vertraglich gegenüber dem Dritten (Vertragspartner) haften.
(V. Kein Ausschluss)
Gibt der Fall dazu Veranlassung ist zuletzt noch der Punkt „Kein Ausschluss der Vertretungsmacht“ zu prüfen. Hier sind insbesondere die Kollusion als ein Fall des § 138 BGB und der sich aufdrängende Missbrauch als ein Fall von § 242 BGB zu erörtern. Kollusion ist das gezielte Zusammenwirken von Vertreter und Drittem, um den Vertretenen unter Ausnutzung der formal bestehenden Vertretungsmacht zu schädigen. Beispielsfall: X erteilt dem Y Prokura. Das ist eine rechtsgeschäftlich erteilte Vertretungsmacht mit gesetzlich umschriebenem Umfang. Danach darf Y im Prinzip alles. Y trifft sodann einen guten Freund und sagt diesem, dass der X, so dumm wie er sei, ihm Prokura erteilt habe und ob er nicht dessen Fahrzeug für einen Euro kaufen wolle. Der gute Freund feixt und nimmt das Angebot an. Ebenso ist die Stellvertretung in den Fällen des sich aufdrängenden Missbrauchs ausgeschlossen. Fall: A erteilt B Prokura. B geht zu seinem Freund und flüsterst ihm ins Ohr, ob er nicht ein Fahrzeug für 1.000 Euro kaufen möchte. Übergabe sei um 24 Uhr in Bahnhofsnähe. Er könne den B an einem Trenchcoat und einem Aktenkoffer erkennen. Dieser Freund stimmt dem Geschäft begeistert zu. Hierbei hätte es sich ihm aufgrund des verhuschten Auftretens des B und der konspirativen Übergabeumstände geradezu aufdrängen müssen, dass bei dem Kauf etwas faul ist.