Prüfung einer Klage
1. Examen/ÖR/Verwaltungsprozessrecht
Prüfungsschema: Prüfung einer Klage
A. Zulässigkeit
I. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges
II. Statthafte Klageart
- Die statthafte Klageart richtet sich nach dem Klagebegehren, § 88 VwGO.
III. Besondere Sachurteilsvoraussetzungen
- Klageartabhängig
IV. Allgemeine Sachurteilsvoraussetzungen
- Klageartunabhängig
B. Ggf. objektive Klagehäufung, 44 VwGO
C. Ggf. Beiladung, 65 VwGO
D. Begründetheit
- Obersatz je nach Klageart