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1. Examen/ZR/Sachenrecht 1
Prüfungsschema: Herausgabeanspruch nach § 985 BGB
I. Besitz des Anspruchsgegners
§§ 854 ff. BGB
II. Eigentum des Anspruchsstellers
Eigentumslage (streng) chronologisch prüfen.
III. Kein Recht zum Besitz
1. Eigenes Besitzrecht, § 986 I 1 1. Fall BGB
a) Schuldrechtlich
Beispiele: Miete, § 535 BGB; Leihe, § 598; Kaufvertrag unter Eigentumsvorbehalt, §§ 433, 449 BGB (bzw. das daraus resultierende Anwartschaftsrecht)
b) Dinglich
Beispiel: Pfandrecht, § 1204 BGB
Nicht: Verwendungsersatzansprüche nach §§ 1000, 994 ff. BGB; Arg.: keine Einwendung, sondern Einrede (aA: BGH).
2. Abgeleitetes Besitzrecht, § 986 I 1 2. Fall BGB
Beispiel: Berechtigte Untervermietung
3. Fälle des § 931 BGB, § 986 II BGB
Rechtsgedanke wie bei § 404 BGB (Schutz des Erwerbers)
IV. Keine Einreden
Insbesondere Verwendungsersatzansprüche, §§ 1000, 994 ff. BGB
Beachte:
Sonstige Herausgabeansprüche aus §§ 861, 1007 I, II, 823 ff. i.V.m. 249 I, 812 ff BGB sind neben dem § 985 BGB anwendbar.
Dieser Beschreibungstext wurde von Sören A. Croll erstellt.