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Relevante Fälle
Fall: Tücken der Steuerberatung
Fall: Die süße Susi
Fall: Gesellschafter müsste man sein
Fall: Die Gartenmöbel-KG
Fall: Aus dem Leben einer GmbH
1. Examen/ZR/Gesellschaftsrecht
Prüfungsschema: Gesellschaftsformen (Überblick)
I. Personengesellschaften
Personengesellschaften sind von den Personen abhängig und auf diese zugeschnitten.
1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), §§ 705 ff. BGB
2. Personenhandelsgesellschaften
Offene Handelsgesellschaft (OHG), §§ 105 ff. HGB
Kommanditgesellschaft (KG), §§ 161 ff. HGB
II. Körperschaften
Körperschaften sind organschaftlich strukturiert und unabhängig vom Bestand der Mitglieder und deren Wechsel.
1. Eingetragener Verein, §§ 21 ff. BGB
2. Kapitalgesellschaften
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), geregelt im GmbHG
Aktiengesellschaft (AG), geregelt im AktG
Beachte
:
Es gibt nur die im Gesetz geregelten Gesellschaftsformen („numerus clausus“), Mischformen sind jedoch zulässig, z.B. GmbH & Co. KG.
Dieser Beschreibungstext wurde von Sören A. Croll erstellt.