Anspruch des Bestellers auf Schadensersatz, §§ 634 Nr. 4, 280 ff. BGB
1. Examen/ZR/Schuldrecht BT 2
Prüfungsschema: Anspruch des Bestellers auf Schadensersatz, §§ 634 Nr. 4, 280 ff. BGB
I. Anspruch entstanden
1. Wirksamer Werkvertrag
2. Mangel, § 633 II, III BGB
3. Maßgeblicher Zeitpunkt
- Der Mangel muss zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorgelegen haben, also grundsätzlich zum Zeitpunkt der Abnahme, § 644 BGB.
4. Voraussetzungen der jeweiligen Schadensersatznorm
- Es gelten die allgemeinen Regeln, §§ 280 ff. BGB.
- Beachte: Entbehrlichkeit der Fristsetzung in den Fällen des § 636 BGB
5. Kein Ausschluss
- Vertraglich. Beachte: Kein Berufung auf Ausschluss bei Arglist, § 639 BGB.
- Vorbehaltslose Abnahme trotz Kenntnis des Mangels, § 640 II BGB.
II. Anspruch nicht erloschen
III. Anspruch durchsetzbar
- Verjährung, § 634a BGB